Tipps für ihre Heimhilfe

Lassen Sie sich helfen!

Suchen Sie sich Möglichkeiten einer Unterstützung für eine gewisse Zeit! Machen Sie daraus ein Ritual für sich und ziehen Sie es durch. Auch wenn es am Anfang schwierig erscheint. Eine regelmäßige Wiederholung bringt Vertrauen und Sicherheit.

 

Tätigkeitsmerkmale
(Quelle: AMS Berufslexikon)

HeimhelferInnen kommen täglich oder mehrmals wöchentlich stundenweise zu hilfsbedürftigen, kranken oder behinderten Menschen aller Altersstufen. Sie unterstützen diese bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens, z. B. bei der Körperpflege der KlientInnen, beim Einkaufen, Betten machen, Aufräumen, Kochen und Abwaschen, Wäschewaschen und Bügeln oder beim Reinigen von Fußböden und Sanitäranlagen.

 

HeimhelferInnen organisieren auch Fahrtendienste zu ärztlichen Untersuchungen und Therapien. Die geleisteten Arbeiten halten sie in einem Arbeitsbuch fest.

 

Anforderungen

Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten, Bereitschaft in den Abendstunden zu arbeiten, Freude am Kochen, Freude am Kontakt mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, physische Ausdauer, psychische Belastbarkeit, selbstständiges Arbeiten.

 

Aufgaben
(Quelle: Stmk. Landesregierung – www.sanitaetsdirektion.steiermark.at)

  1. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten – insbesondere für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung der betreuten Person zu sorgen.
  2. Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials.
  3. Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnungsbereiches – Einkaufen, Post, Behördenwege, Apotheken u.a.,
  4. Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten,
  5. Einfach Aktivierung – z.B. Anregung zur Beschäftigung,
  6. Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld,
  7. Hygienische Maßnahmen – z.B. Wäschegebarung
  8. Beobachtung des Allgemeinzustand und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen,
  9. Unterstützung von Pflegepersonen,
  10. Dokumentation,
  11. Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln.

 

Der Beruf der HeimhelferInnen darf ausschließlich im Rahmen einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung des Berufes entsprechende Qualtitätssicherungsmaßnahmen vorzunehmen hat. Mindestalter für die Ausübung der Tätigkeit als HeimhelferIn ist 18 Jahre

 

HeimhelferInnen ist es nicht gestattet
(Quelle: Stmk. Landesregierung – www.sanitaetsdirektion.steiermark.at)

  1. Einen Großputz von Wohnungen oder Häusern durchzuführen (lediglich Reinhaltung des unmittelbaren persönlichen Lebensumfeldes;
  2. Eine Wohnungs- oder Hausentwesung (Ungezieferbeseitigung) durchzuführen (fällt in den Aufgabenbereich der Gesundheitsbehörde
  3. Zeitaufwendige Speisen zuzubereiten, wenn es Angebote durch Essenszustelldienste in der Region gibt (in diesem Fall lediglich Zubereitung kleiner Mahlzeiten);
  4. Eine Familienbetreuung für gesunde Angehörige/Bezugspersonen im Sinne von z.B. Wäschepflege, Einkäufe, Putzdienste durchzuführen.

 

Darüber hinaus ist der Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld auf vorhandene Ressourcen wie Familien- und Nachbarschaftshilfe, Besuchs- und Begleitdienste Bedacht zu nehmen. Diese sind sorgfältig zu prüfen und auszuschöpfen.

Treten Sie im Bedarfsfall ganz einfach mit uns in Kontakt. Wir schnüren dann gemeinsam mit unseren Partnern ein bedarfsgerechtes Betreuungspaket.