Besorgen Sie die Grundausstattung!

 

Was ist jetzt alles zu tun?

Der erste Arbeitsschritt ist die Besorgung der Grundausstattung für Ihren Pflegling. Dazu gehören: Krankenbett inkl. Aufstehhilfe, Inkontinenzversorgung, Pflegeutensilien, Gehhilfen (Rollator, Krücken), Rollstuhl inkl. Antidekubitus Sitzkissen etc.

 

Worauf müssen Sie achten?

Je nachdem in welcher Lage sich Ihr Pflegling befindet, ist die Grundausstattung zu wählen und zu installieren wie auch auf ein barrierefreies und für Ihren Pflegling angenehmes Umfeld im Eingangs- und Wohnungsbereich zu achten.

 

 

Situation des Pfleglings

Grundausstattung

Kostenübernahme

Ihr Pflegling ist bettlägerig

 

·       ein höhenverstellbares und zu beiden Seiten zugängliches Krankenbett inkl. Aufstehhilfe

·       eine Inkontinenzversorgung
(Matratze und Pflegebehelfe: Windeln, Reinigungsutensilien, Pflegemittel)

·       einen Leibstuhl

·       einen Rollstuhl

 

Eine Zuzahlung von Krankenkassen ist nur mit Verordnungsschein möglich.

Diesen erhalten Sie entweder über den Entlassungsmanager im Krankenhaus oder vom Hausarzt des Pfleglings.

Hilfestellung für den pflegenden Angehörigen

·       Patientenlifter (Hebekran)

Selbstzahlung – keine Zuzahlung von Krankenkassen!

 

 

Situation des Pfleglings

Grundausstattung

Kostenübernahme

Ihr Pflegling kann aufstehen und gehen

 

·       Aufstehhilfen

·       Rollator

·       Krücken

·       Gehstock

Zuzahlung von Krankenkassen wie im obigen Bereich angeführt.

 

 

Wo finden Sie die richtige Ausstattung?

Sie können die Ausstattung

  1. Je nach Versicherung, über die Krankenkassen (Krankenkassenware) oder
  2. direkt bei einem Lieferanten für Pflegebehelfe auf Kauf oder Miete

beziehen.

 

Wie erfolgt die Kostenrückerstattung bzw. -zuzahlung?

Eine Zuzahlung von Krankenkassen ist nur mit Verordnungsschein möglich. Diesen erhalten Sie entweder über den Entlassungsmanager im Krankenhaus oder vom Hausarzt des Pfleglings.

 

Wie hoch ist die Kostenrückerstattung bzw. -zuzahlung?

Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. -zuzahlung ist abhängig von der Pflegestufe und ist je nach Art der Krankenkasse verschieden.

 

Was tun, wenn´s nicht reicht?

Bei zu geringen finanziellen Mitteln kann beim Bundessozialamt mittels Einreichung eines Antrages um Kostenersatz angesucht werden. Auskunft dazu erhalten Sie bei der Stmk. Landesregierung.

 

Was wissen Sie zum Thema Pflegegeld?

Genaue Informationen zum Erhalt von Pflegegeld, finden Sie über das

Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,

www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege

wie:

  • Wichtige Informationen zum Pflegegeld
  • Wer kann Pflegegeld bekommen?
  • Was ist Pflegebedarf?
  • Wie viel Pflegegeld kann man bekommen?
  • Wie hoch sind die Erschwernis-Zuschläge?
  • Wo kann der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden?
  • Was passiert nach dem Antrag auf Pflegegeld?

 

Warum brauchen Sie für alles einen Beleg?

Sorgen Sie dafür, dass Sie für alle Ausgaben im Bezug des Pfleglings einen Beleg erhalten und für alle Einnahmen einen Beleg erstellen. Sammeln Sie diese Belege und erfassen Sie alle Einnahmen und Ausgaben täglich und monatlich in einem Einnahmen-/Ausgabenbuch oder in einem Excel Journal. Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Steuerberater und rechnen Sie jährlich mit dem Finanzamt ab. Damit helfen Sie Ihrem Pflegling viel Geld zu sparen.