In Österreich beziehen rund 460.000 Menschen Pflegegeld, mehr als ¼ davon wird auch von mobilen Diensten versorgt.

Versorgung, Betreuung und Pflege eines nahestehenden Menschen bedeuten eine große Herausforderung. Um sie zu meistern sind gute Informationen und professionelle Hilfen von Nöten.

 

Mobile Pflegedienste erbringen eine professionelle pflegerische Leistung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung (Hauskrankenpflege). Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Dazu sucht der mobile Dienst den Klienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf. Erbracht werden die jeweils verordneten Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsleistungen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Derzeit sind die erbrachten ambulanten Leistungen unter Einbeziehung des Pflegegeldes selbst zu bezahlen.

Medizinische Hauskrankenpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zu Hause. Dadurch soll ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden. Die Behandlung erfolgt nach medizinischer Anordnung. Zu den Leistungen zählen u.a.:

  • Wundversorgung,
  • Verabreichung von Injektionen,
  • Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten,
  • Sondenernährung.

Medizinische Hauskrankenpflege wird grundsätzlich maximal für 28 Tage gewährt, eine Verlängerung ist nach ärztlicher Anordnung und chefärztlicher Bewilligung möglich. (Entspricht der Pflegebedarf nicht den Voraussetzungen für medizinische Hauskrankenpflege, so kann auf Hauskrankenpflege umgestiegen werden.) Die Kosten werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Mobile Palliativpflege leistet Lebenshilfe und Sterbebegleitung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Darüber hinaus soll sie auch die Angehörigen unterstützen. Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung ebenso wie in stationären Einrichtungen erbracht. Leistungen sind u.a.:

  • medizinische Versorgung,
  • Schmerztherapie,
  • psychische Betreuung,
  • Betreuung und Entlastung der Angehörigen.

Für Leistungen im Rahmen der mobilen Palliativpflege ist eine Verordnung durch Spitals- oder niedergelassene ÄrztInnen erforderlich. Für KundInnen entstehen bei Bezug mobiler Palliativbetreuung keine Kosten. Leistungen im Rahmen der mobilen Palliativpflege werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Treten Sie im Bedarfsfall ganz einfach mit uns in Kontakt. Wir schnüren dann gemeinsam mit unseren Partnern ein bedarfsgerechtes Betreuungspaket.